Es ist 19:50 Uhr und wir haben geöffnet.

das Kleingedruckte Impressum

Restaurant Cafe Madrid
KS Gastro GmbH & Co.KG
Klostergasse 3-5
04109 Leipzig

eingetragen ins Handelregister am Registergericht Leipzig unter der Registernummer HRA 19422

vertreten durch: Karsten Schmidt (GF), Jacqueline Schmidt (GF)

persönlich haftende Gesellschafterin: KS Gastro Verwaltung GmbH

info@cafe-madrid.de bitte nicht für Reservierungsanfragen benutzen!

Steuernr: 231/157/06500

VERANTWORTLICHER / VERANTWORTLICHE FÜR JOURNALISTISCH-REDAKTIONELLE TEXTE:

Karsten Schmidt

AGB

RESTAURANT CAFE MADRID

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Oktober 2019

1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung seitens des Restaurants Cafe Madrid vorliegt und diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist das Restaurant Cafe Madrid. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung vom Restaurant Cafe Madrid.

2. LEISTUNGEN; PREISE

Alle angegebenen Preise für Leistungen im Restaurant Cafe Madrid sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen.

Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich das Restaurant Cafe Madrid das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

3. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT

Wir benötigen spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Danach berechnen wir mit einem Kulanzabzug 80% des gebuchten Auftrags. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

Sollte der Veranstalter das Restaurant Cafe Madrid exclusiv gebucht haben, gilt eine Stornierungsfrist von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei einer späteren Stornierung, berücksichtigen wir einen Kulanzabzug und berechnen 80% des gebuchten Auftrags.

Desweiteren gelten die Bedingungen, die im Bewirtungsvertrag festgehalten werden. Wurde im Bewirtungsvertrag ein Mindestumsatz vereinbart, und wird dieser Mindestumsatz nicht erzielt, dann wird die Differenz zu diesem als Raummiete berechnet.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 30%- 50 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.

5. HAFTUNG

Die Vertragspartner des Restaurant Cafe Madrid bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Restaurant Cafe Madrid in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom

Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Restaurant Cafe Madrid kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Restaurant Cafe Madrid zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

Soweit das Restaurant Cafe Madrid für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Restaurant Cafe Madrid von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit dem Restaurant Cafe Madrid abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Das Restaurant Cafe Madrid haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.

Das Restaurant Cafe Madrid haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar vom Restaurant Cafe Madrid im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.

6. BESONDERE HINWEISE

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 15,00 € inkl. Mwst. erhoben.

Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen –ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung vom Restaurant Cafe Madrid angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn das Restaurant Cafe Madrid dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt das Restaurant Cafe Madrid. Bei Lagerung im Konferenz- oder Ausstellungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete.

Sollten Störungen oder Defekte an den vom Restaurant Cafe Madrid zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet das Restaurant Cafe Madrid nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke „Restaurant Cafe Madrid“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Restaurant Cafe Madrid gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf das Restaurant Cafe Madrid über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung vom Restaurant Cafe Madrid. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Restaurants und werden dadurch wesentliche Interessen vom Restaurant Cafe Madrid beeinträchtigt, so hat das Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung).Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat das Restaurant Cafe Madrid begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann er die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Das Restaurant Cafe Madrid braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.

7. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz / ODR-Verordnung

Der Unternehmer (Cafe Madrid) verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

https://ec.europa.eu/consumers/odr

8. ALLGEMEINES

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Leipzig.